Informationen für deutsche Staatsangehörige
Die Botschaft hat für Sie Informationen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen zusammengetragen. Vermissen Sie eine Information? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sind für Hinweise dankbar.
Ihre Rechts- und Konsularabteilung
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend -im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorgeliste gem. § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden.
Krisenvorsorgeliste
Seit dem 1. November 2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden.
Passangelegenheiten
Verwendung afghanischer Urkunden in Deutschland
Amtliche Urkunden fremder Staaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Ihre Echtheit oder ihr Beweiswert müssen in besonderen Verfahren festgestellt werden.
Mit dem link zum Auswärtigen Amt finden Sie allgemeine Informationen zum internationalen Urkundenverkehr und zur Anerkennbarkeit afghanischer Urkunden in Deutschland.
Den im Merkblatt zu Afghanistan genannten Fragebogen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.